Wechsel der Mehrwertsteuer beim Außerhaus Verzehr
Hier essen oder mitnehmen?
Diese Frage wird nicht nur in den großen Fastfood-Filialen gestellt. Doch was bedeutet sie steuerrechtlich?
Werden Speisen direkt im Restaurant verzehrt, sind diese mit voller Umsatzsteuer zu belasten. Werden die Speisen jedoch mitgenommen, gilt der ermäßigte Steuersatz. Denn beim Verzehr im Restaurant wird die Dienstleistung höher bewertet als der reine Wareneinsatz. Bei der Mitnahme wird dagegen von einer Lieferung von Lebensmitteln ausgegangen.
Achtung bei Getränken, denn nur für natürliches Wasser, Milch und alkoholfreie Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 74 Prozent gilt der verminderte Satz. Für alle anderen Getränke (z. B. alkoholische Getränke, Kaffee, Tee, Obstsäfte, Sprudel, Mineralwasser) ist die Ausnahmebestimmung ohne Bedeutung, weil diese Getränke ohnehin dem vollen Steuersatz unterliegen.
Soweit zur Theorie. Sie können, wenn Sie konsequent nachfragen und dann den korrekten Steuersatz setzen, Ihren Roherlös steigern. Denn Ihre Ware wird, wenn sie außerhalb verzehrt wird, für den Endverbraucher in der Regel nicht günstiger.
Beispiel:
Für einen Artikel für 15,00 EUR führen Sie 2,39 EUR (19%) Mehrwertsteuer ab. Hat Ihr Kassensystem richtig umgeschaltet, wenn die Ware außerhalb verzerrt wird, führen Sie nur 0,98 EUR (7%) Mehrwertsteuer ab. In diesem Beispiel sparen Sie an einem Artikel 1,41 EUR ein.
Das Kassensystem KORONA.pos zeigt Ihren Kassierern die Frage nach dem Außerhaus Verzehr zum richtigen Zeitpunkt direkt auf dem Display an und schaltet den Mehrwertsteuerschlüssel korrekt um. Je nach dem, wie Ihr Unternehmen ausgerichtet ist liegt hier ein hohes Sparpotential.