Seit 2000 ist sie in Kraft: Die Preisangabenverordnung. Damit werden Sie als Einzelhändler verpflichtet, Ihre Waren mit dem Grundpreis auszuzeichnen. Die Verpflichtung soll vor allem dem Verbraucher den Preisvergleich erleichtern. Auszeichnen müssen Sie, wenn Sie Ihre Waren an den Letztverbraucher gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise abgeben. Unter dem Grundpreis ist der Preis zu […]